Bäume, Hecken, Pflanzen und die Mistwege


 

Bäume oder Sträucher in Nachbars Garten geben immer wieder Anlass zu Ärgernis oder gar Streitigkeiten zwischen Nachbarn. Mal ist es der Überhang von Ästen am Gartenzaun, mal der Schattenwurf von des Nachbars Baum. Sie wünschen erste Informationen zur rechtlichen Lage im Nachbarschaftsrecht?

Bäume oder Sträucher in Nachbars Garten oder am Zaun geben immer wieder Anlass zu Ärgernis oder gar Streitigkeiten zwischen Nachbarn.

Wie viel Abstand muss ich beim Pflanzen von Bäumen und Sträuchern zum Nachbarn lassen? Darf ich überhängende Äste von Grenzbäumen einfach abschneiden? Wie verhält es sich mit Laubfall und Schattenwurf? Was bedeutet Gewohnheitsrecht? Sind Verjährungsfristen zu beachten?

Generell sind diese Fragen rund um das Nachbarschaftsrecht in § 906 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in Art. 47 ff AGBGB geregelt.

Erste Einblicke und eine leicht verständliche Zusammenfassung dieser Problematik bietet das Bayerische Staatsministerium der Justiz in seiner Broschüre

"Rund um die Gartengrenze" (PDF)

 

Bitte pflegen Sie die umliegenden Wege, Garagenflächen, Mülltonnenplätze, Mülltonnenhäuser sowie die Mistwege laut der Satzung „in Eigenregie“.

Zuschnitt der Hecken, Sträucher, Äste etc. müssen regelmäßig und bis zur Grundstücksgrenze erfolgen

Bezüglich des Mistweges, rückseitig zum Kleingartenverein (Römerweg 31 bis 41), haben wir die Vertreter der Kleingartenanlage im Rahmen unseres Treffens am 1.2.2016 aufgefordert, diesen auf Seite der Kleingartenanlage komplett auszuschneiden.


Gemeinde-Mitteilung Heckenüberwuchs

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Baumschutzuverordnung

der Gemeinde Unterhaching

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