Rauchmelder
Die Rauchmelderpflicht gilt auch für selbstgenutztes Eigentum!
Geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)
- Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat
- Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012.
- Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017
- Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer
- Die Rauchmelderpflicht gilt auch für selbstgenutztes Eigentum!
PDF: Flyer Rauchwarnmelderpflicht
(Quelle PDF Bayerisches Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr)
Auch ein zusätzlicher CO2-Meldern macht bei Gasheizungen, im Haus liegenden Garagen und Kaminöfen Sinn.
Herr Florian Fürst (auch unser Kaminkehrer) übernimmt gerne für sie die Besorgung und/oder den Einbau.
- Kosten pro Rauchmelder (Hekatron mit 10-Jahresgarantie): 29,95 Euro
- Kosten Einbau pro Melder: 5,- Euro
Gerne können Sie Herrn Fürst unter 0157 / 35 60 86 09 oder per E-Mail kontaktieren