Rauchmelder


Die Rauchmelderpflicht gilt auch für selbstgenutztes Eigentum!

Geregelt ist die Rauchmelderpflicht Bayern im §46 der Bayrischen Bauordnung (BayBO)

  • Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat
  • Eingeführt wurde die Rauchmelderpflicht in Bayern am 25. September 2012.
  • Übergangsfrist für Bestandsbauten bis zum 31.12.2017
  • Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer
  • Die Rauchmelderpflicht gilt auch für selbstgenutztes Eigentum!

PDF: Flyer Rauchwarnmelderpflicht

(Quelle PDF Bayerisches Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr)

Auch ein zusätzlicher CO2-Meldern macht bei Gasheizungen, im Haus liegenden Garagen und Kaminöfen Sinn.


Herr Florian Fürst (auch unser Kaminkehrer) übernimmt gerne für sie die Besorgung und/oder den Einbau.

  • Kosten pro Rauchmelder (Hekatron mit 10-Jahresgarantie): 29,95 Euro
  • Kosten Einbau pro Melder: 5,- Euro

Gerne können Sie Herrn Fürst unter 0157 / 35 60 86 09 oder per E-Mail kontaktieren