Verkehrsberuhigter Bereich
Der verkehsberuhigte Bereich ist nicht zu verwechseln mit einer Spielstraße. Für einen verkehrsberuhigten Bereich gelten folgende Regeln:
- Fußgänger und Kinderspiele erlaubt
- Schrittgeschwindigkeit (max. 7 km/h)*
- Parkverbot, ausgenommen Ein-/Aussteigen und Be-/Entladen
- Parken nur auf gekennzeichneten Flächen
- Bei Ausfahrt besteht Wartepflicht
*Grundproblem ist die Messbarkeit, denn „Schrittgeschwindigkeit“ ist im Verkehrsrecht nicht definiert.
- Oberlandesgerichte Brandenburg, max. 7 km/h
- Oberlandesgericht Hamm, 10 km/h
- Amtsgericht Leipzig, 15 km/h
- Einig ist man sich bei der Formulierung „deutlich unter 20 km/h" (Jagusch/Hentschel, zu § 42 StVO, Rdnr. 181 zu Zeichen 325/326)