Verkehrsberuhigter Bereich


 

Der verkehsberuhigte Bereich ist nicht zu verwechseln mit einer Spielstraße. Für einen verkehrsberuhigten Bereich gelten folgende Regeln:

  • Fußgänger und Kinderspiele erlaubt
  • Schrittgeschwindigkeit (max. 7 km/h)*
  • Parkverbot, ausgenommen Ein-/Aussteigen und Be-/Entladen
  • Parken nur auf gekennzeichneten Flächen
  • Bei Ausfahrt besteht Wartepflicht

*Grundproblem ist die Messbarkeit, denn „Schrittgeschwindigkeit“ ist im Verkehrsrecht nicht definiert.

  • Oberlandesgerichte Brandenburg, max. 7 km/h
  • Oberlandesgericht Hamm, 10 km/h
  • Amtsgericht Leipzig, 15 km/h
  • Einig ist man sich bei der Formulierung „deutlich unter 20 km/h" (Jagusch/Hentschel, zu § 42 StVO, Rdnr. 181 zu Zeichen 325/326)