Antennenbeiräte (ehrenamtlich)
Fernsehdienst Fuchs
Innungsmeisterbetrieb für Reparaturen und Inbetriebnahme von Radio- und Fernsehgeräten sowie für die Betreuung unserer EHU-Antennenanlage.
Lilienstr. 42
81669 München (Au-Haidhausen)
Telefon: (089) 488552
Fax: (089) 488624
Vorgehen bei Störungen
Bitte prüfen Sie zu allererst, ob die Störung nur bei Ihnen oder auch bei den Nachbarn auftritt. Tritt die Störung nicht nur bei Ihnen auf, informieren Sie bitte den Antennenbeirat, da dann davon auszugehen ist, dass die Ursache bei der EHU-Antenne liegt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass der Antennenbeirat nicht mehr für die Behebung „hausgemachter“ Störungen zuständig ist, sondern ggfl. auf eigene Kosten eine Fachfirma beauftragt werden muss.
Hinweis: Bitte keine Manipulation an den Hausübertragungspunkten und an den dort angeschlossenen Kabeln!
12.8.2016 // Trotz einem einwandfreiem TV-Gerät können Störungen beim TV-Empfang auftreten. Im PDF finden Sie Informationen zu möglichen Ursachen für ein schlechtes Bild, schlechte Konturen, Streifen, Schlieren etc.
Ausführliche Information (PDF)
Aktuelle Senderliste
Alle über unsere EHU-Anlage zu empfangenden TV- und Radio-Sender sind über einen einfachen Sendersuchlauf am jeweiligen Empfangsgerät möglich.
Hinweis:
Die analogen Fernsehprogramme werden bis 2025 seitens der Anstalten eingestellt.
Gemeinschaftsantenne
Die Gemeinschaftsantenne wird verpflichtend von der Gemeinschaft betrieben. Die technische Betreuung erfolgt durch einen professionellen Dienstleister. Der Antennenbeirat des Eigentümervereins übernimmt die Aufgabe, als Ansprechpartner für den Vorstand in technischen Fragen tätig zu werden, technische Neuerungen bzw. Änderungen zu prüfen und ggfs. umzusetzen, eine Schnittstelle zu unserem technischen Dienstleister zu bilden und des Weiteren gegenüber der Eigentümergemeinschaft aufkommende Fragen bezüglich der Antennenanlage zu beantworten, soweit dies nicht durch den Vorstand erfolgen kann.
Ansprechpartner:
Heinrich Rieger & Rolf Neubert
Verstärkerstationen
Draufsicht der EHU-Wohnanlage mit der vorhandenen Versorgung über die Verstärkerstationen.
Hinweis:
Rechtliche Grundlage für den Bestand einer gemeinschaftlichen Antennenanlage und für das Verbot von Außenantennen siehe den Kaufvertrag, Absätze 10 & 11